The FERAZIN Family Ancestry

August Ferazin

Male 1856 - 1937  (81 years)


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Generation: 1

  1. 1.  August Ferazin was born on 9 Jun 1856 in Vohenstrauß (son of Anton Martin Ferazin(a) and Maria Magdalena Höld); died on 27 Jul 1937 in Straubing.

    Notes:

    kgl. O.Lokomotivführer i. R.
    Gestorben an Gehirnschlag in Straubing.

    lt. Johann Ferazin gest. in Langdorf bei Regen.

    Family/Spouse: Hermine Ferazin. Hermine (daughter of August Ferazin and Agnes Probst) was born on 19 Jun 1896 in Salzburg; died on 19 Jan 1985 in Landshut. [Group Sheet] [Family Chart]

    Notes:

    26.07.????

    August married Agnes Probst on 16 Mar 1893 in Salzburg. Agnes (daughter of Joseph Probst and Barbara Heppberger) was born on 9 Sep 1865. [Group Sheet] [Family Chart]

    Children:
    1. Rosa Magdalena Ferazin was born on 27 Jun 1892 in Salzburg; died on 17 Apr 1980 in Passau.
    2. Agnes Ferazin was born on 6 Apr 1895 in Salzburg; died on 17 Jul 1980 in Passau.
    3. Hermine Ferazin was born on 19 Jun 1896 in Salzburg; died on 19 Jan 1985 in Landshut.
    4. Richard Hanns Ferazin was born on 26 Oct 1901 in Kempten; died in in Straubing.

Generation: 2

  1. 2.  Anton Martin Ferazin(a) was born on 13 Aug 1816 in Pfreimdt (son of Georg Anton Ferezin and Barbara Schmid); died on 20 May 1877 in Vohenstrauß.

    Notes:

    1835 07.01. tritt Martin bei Xaver Hermann in Nabburg als
    Kaminkehrerlehrling ein; bis dahin bereitete er sich auf den
    Lehrerberuf vor. Ursache dieses Wechsels wird der Tod seines Vaters
    am 30.08.1834 und die Krankheit seines Bruders (Lungenleiden) gewesen
    sein. Diesem, der das väterliche Handwerk erlernt hatte, war die
    Nachfolge zugedacht, der andere Bruder war beim Tode seines Vaters
    Schuhmacherlehrling in Wien. 1841 29.09. wird er zum Gesellen
    gesprochen und übernimmt sodann den Kehrbezirk als Werkführer der
    Mutter. 1847 27.20. sucht Martin Ferazina beim k. L. G. V. um um
    Verleihung der Kaminkehrerconzession nach, worauf ihm am 21.01.1848
    die Weisung gegeben wird, vorläufig den bisher von sesiner verlebten
    Mutter besessenen Kaminkehrerbezirk nach seinen als Werkführer
    aufhabenden Pflichten zu versehen. 1948 25.07. ergeht an den
    Kaminkehrer Martin Ferazin: Erkenntniß. Das königliche Landgericht
    Vohenstrauß erkennt hinsichtlich der Realität des Kaminfegergewerbes
    des Martin Ferazina dahier auf erstatteten Antrag nach collegialer
    Berathung zu Recht: Es sei das Kaminkehrergewerbe des Martin
    Ferazina als real zu erklären. Entscheidungsgründe: Martin
    Ferazina, Sohn der verstorbenen Kaminkehrerswittwe Barbara Ferazina
    hat um Verleihung der Kaminkehrerconzession dahier nachgesucht und
    die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg hat mittels Entschl.
    vom 06. Juni l. J. ausgesprochen, daß demselben die persönliche
    nachgesuchte Conzession von erster Instanz unter dem Vorbehalte des
    bisherigen Umfanges des Kaminkehrerdistrikts zu ertheilen sei. Im
    gegebenen Falle kommt jedoch außer der persönlichen Conzession auch
    die civilrechtliche Constatierung des fraglichen Gewerbes zu
    bereinigen, indem die hier in ihrer Amtssphäre wirkende
    Polizeibehörde die von dem Gesuchsteller in Anspruch genommene
    Realität in Contestation zieht, deren Constatierung an das
    Civilgericht ressertiert, worüber hier bei nicht vorliegendem
    Partheiverhältnisse ein contradiktorisches Verfahren im Prozesse
    nicht Platz greift. Minist. Entschl. vom 30. Oktober 1835 den Vollzug
    des Art. 10 Ziff. 3 im Gesetze über die Grundbestimmungen für das
    Gewerbswesen vom 11. September 1825; hier namentlich die
    Competenzverhältnisse und das Verfahren bei Constituirung der
    Realität der Gewerbe betreffend. Indem es gemäß dieser höchsten
    Entschließung an den Prätendenten ist, die behauptete Realeigenschaft
    nachzuweisen, gibt die Allerhöchste Verordnung vom 01.12.1804, die
    Handwerksbefugnisse betreffend die gesetzliche Norm zur Beurtheilung
    vorwürfiger Frage; es ist nemlich in Gemäßheit Ziff. 7 dieser
    Allerhöchsten Verordnung keiner Behörde erlaubt, künftig eine
    Handwerksgerechtigkeit real zu machen, oder die Veräußerung einer
    Gerechtigkeit zu gestatten, welche nicht schon zuvor titulo oncroso
    erworben ist. Der Gesuchsteller Anton Martin Ferazina ist der
    eheliche Sohn des Kaminkehrers Anton Ferazin und seiner Ehefrau
    Barbara, welche nach dem Ableben ihres Ehemannes dessen Geschäft
    unter Werkführung ihres genannten Sohnes bis zu ihrem Ableben
    fortführte. Es muß also zunächst auf die dingliche oder persönliche
    Eigenschaft des Gewerbes des Vaters des Gesuchstellers zurückgegangen
    werden. In dieser Beziehung ist aber zu den Akten constatiert, daß
    schon im Jahre 1740 Martin Ferazin in Pfreimdt, der Urgroßvater des
    Gesuchstellers, von seinem Vater Johann Ferazina die Kaminfegerei in
    der Stadt Pfreimdt, dann in der ganzen Landgrafschaft Leuchtenberg,
    den churf. Pflegämtern Viechtach und Burgtreswitz, dann den Hofmarken
    Stein, Hohentreswitz, Weihern, Trausnitz übernahm und solche laut
    Vertrag vom 02. Juni 1767 titulo oneroso seinem Sohn Stephan
    Ferazina, dem Großvater des nunmehrigen Gesuchstellers übergab.
    Dieser übte dieses Geschäft bis in die ersten 10 Jahre dieses
    Jahrhunderts aus, welches er aber in 2 Distrikte abtheilte, wovon der
    eine im Landgerichtsbezirk Nabburg gelegen auf dessen Tochter
    Franziska und ihrem Ehemann Gottfried Letsch, der andere im damaligen
    Landgerichtsbezirk Vohenstrauß an seinen Sohn Georg Anton Ferazina,
    den Vater des Gesuchstellers, der sich zu Burgtreswitz, später in
    Moosbach niedergelassen hat, übergegangen ist. Indem also feststeht,
    daß Stephan Ferazina das Recht der Kaminkehrerei in den beiden
    Landgerichtsbezirken besaß und ausübte, daß der Distrikt des
    damaligen Kaminkehrers zu Pfreimdt sich auf den diesheutigen
    Gerichtsbezirk nicht mehr erstreckt, folglich das Recht an einen
    Dritten übergegangen sein muß und daß um so unbestrittener auf Georg
    Anton Ferazina, dem Vater des Gesuchstellers, als dessen Wittwe
    Barbara Ferazina bis zu ihrem am 17. Januar l. J. erfolgten Ableben
    unter Werkführung ihres Sohnes, des dermaligen Gesuchstellers Martin
    Ferazina ausübte, indem endlich der Kaminkehrerdienst zu Pfreimdt
    schon unter dem 07. Dezember 1846 durch rechtskräftiges Erkenntniß
    des königl. Landgerichts Nabburg als real erklärt wurde, demgemäß
    folgerecht auch der dermalige Gesuchsteller sein Gewerbe, welches
    erst 1803 von jenem zu Pfreimdt losgetrennt wurde, als real
    ansprechen kann, ist außer Zweifel gestellt, daß das befragliche
    Gewerbe schon vor dem Erscheinen der Allerhöchsten Verordnung vom 01.
    Dezember 1804 titulo oneroso erlangt war, wie es denn aktenmäßig, daß
    der Kaminkehrersdienst zu Pfreimdt, welcher ursprünglich mit jenem
    des Distrikts Vohenstrauß, vormals Burgtreswitz vereinigt war, von
    einem Kaminkehrer auf den anderen oneros, entweder durch Kauf
    übergegangen, oder einem Kinde des Kaminkehrers zu Pfreimdt als
    Heirathsgut überlassen und sich vom Übergeber immerhin ein gewisses
    Absent vorbehalten worden ist. Gegen diese urkundlich nachgewiesene
    Realität des befraglichen dermaligen Martin Ferazinaischen Gewerbes
    hatte auch der Magistrat Moosbach, woselbst die Mutter des
    Gesuchstellers ihr letztes Domizil hatte, nichts zu erinnern, indem
    der gedachte Magistrat nach Maßgabe allegierter höchsten
    Ministerialrescriptes vom 30.10.1835 hierüber vernommen wurde, daher
    im Zusammenhalte mit allen diesen Umständen, wie geschehen zu
    erkennen war. Vohenstrauß den 25. Juli 1848 Königliches Landgericht
    gez. Friedrich Kohler 1 f 57 xr 7 ... No. 7173 Wegen
    ihrer Wichtigkeit wurde diese Urkunde in ihrem Wortlaute angeführt.
    1848 18.10. bestätigt das k. L. G. V. dem Martin Ferazina, angehenden
    Kaminkehrermeister in Vohenstrauß, daß er das als real erklärte
    Kaminkehrergewerbe gegen eine Abfindung von 500 f an seine 5
    Geschwister erworben habe. 1848 08.11. No. 870 erhält Martin
    Ferazina die Bewilligung zur Ausübung seines als real erklärten
    Kaminikehrergewerbes, nachdem er sich über die erforderlichen
    Eigenschaften ausgewiesen und das Erkenntniß vom 25.07.1848 in
    Rechtskraft erwachsen. Angeführt ist, daß nach dem Tode der Wittwe
    Helmsauer in Waldthurn aber die Bestimmung der Regierungs-Entschl.
    vom 19.08.1841 in volle Wirksamkeit treten, sohin die Vereinigung der
    bisherigen Distrikte Waldthurn und Moosbach in einen einzigen am
    Platze des k. Landgerichts Vohenstrauß erfolge und sämtliche nicht
    zum Landgerichte Vohenstrauß gehörigen Ortschaften an die
    betreffenden Distriktspolizei-Behörden zur weiteren Incorporierung
    abgetreten werden. 1849 27.02. quittiert Johann Baptist Reil
    Tuchscherer in Floß, Ehemann der Franziska Ferazina über 100 f. 1851
    19.06. quittiert Anton Ferazin über 100 f. 1853 29.03. quittieren
    Eleonora Ferezin, Josepha Ferezin und Theresie jeweils über 100 f.
    1857 27.04. kauft Martin von Jakob Hoch das sogenannte
    Kickenlenzenhaus No. 74 mit Keller, Stall, 2 Schweinställe, Schupfe
    und Hofraum zu 0,12 Tagwerk, ganzes Gemeinde- und Baurecht um 3300 f,
    Neuriß auf der Lehmtrad Acker 0,44 Tagwerk Wiese auf der
    Lehmtrad 1,62 Tagwerk Holz beim Hochgericht (150 f) 1,56
    Tagwerk vorher Acker am Rößlbühl (174 f von Färber Ries) 1,09
    Tagwerk vorher Acker auf der Lehmtrad (801 f) 1,94 Tagwerk vorher
    1/2 Acker von der obern Rößlbühl 1,38 Tagwerk
    --------------------- 8,15 Tagwerk Dieses Haus No. 74
    unmittelbar unter em Rathhause wurde 1908 behufs dessen Vergrößerung
    bzw. Neubau von der Gemeinde um 30.000 M angekauft und vollständig
    abgebrochen. Wie in der vorstehenden Conzessionsurkunde vom
    08.11.1848 ausgesprochen, sollte nach dem Tode der
    Kaminkehrermeisterswittwe Helmsauer zu Waldthurn dieser Kehrbezirk
    mit dem Vohenstraußer vereinigt werden. Trotzdem erfolgte die
    Verleihung desselben an den bisherigen Werkführer der 1857
    verstorbenen Helmsauer Namens Joseph Bauer. Der hiegegen von Martin
    erhobene Einspruch wurde aber abgewiesen. Es sollen Machenschaften
    des Gutsbesitzers Rath in Neuenhammer und des verschwägerten
    Ministerialrathes v. Schönwerth inzwischen gelegen sein. In der Zeit
    bis 1870 fanden in der Vohenstraußer Umgegend häufige
    Scheibenschießen statt, bei denen sich Martin hin und da als Schütze,
    meistens aber mit einem seiner Söhne als ´Schützenscheiber´
    bethätigte. In Folge seiner Vorbereitung für den Lehrerberuf,
    hauptsächlich aber durch Weiterbildung besaß Martin ein reiches
    Wissen auf den bürgerlichen Gebieten und war auch in der Heimaths-
    und bayerischen Geschichte gut bewandert. Ein Mann von geradem
    Charakter, entgegenkommend und gefällig gegen jedermann, erwarb er
    sich schnell das Vertrauen der Gemeinde, die ihn zum Magistratsrathe
    wählte, an welcher Stelle er lange Jahre das Amt des
    Communalverwalters bekleidete. Bei der Landwehr älterer Ordnung - in
    Vohenstrauß ´Bürgermilitär´ genannt - war er Bataillonsschreiber,
    hierfür besonders geeignet durch seine schöne Handschrift. Auch
    hatte er verschiedene Ehrenämter inne, zu deren Wahrnehmung er die
    nöthige Muße hatte, da er, von nicht kräftiger Gesundheit, als
    Kaminkehrer nicht selbst thätig werden konnte, sondern sich auf die
    Nachschau der Gesellenarbeit beschränken mußte. Mit einer
    klangreichen, gut geschulten Barytonstimme begabt, wirkte er ständig
    auf dem Kirchenchore mit, was Handschulgeldbefreiung seitens des
    verwandten Lehrers Koller Justin eintrug und war auch hervorragendes
    Mitglied des Liederkranzes. Auf der Guitarre war er Meister.
    Aufrichtig und allgemein war daher die Trauer er Gemeinde und des
    Kehrbezirkes, als er am Pfingstsonntag, den 20. Mai 1877 früh
    zwischen 5 1/2 und 6 Uhr in einem Alter von nur 60 Jahren 8 Monaten
    in Folge eines Gehirnschlages plötzlich und unerwartet das Zeitliche
    segnete. Er wurde von meiner lieben Mutter, die sich zur Besserung
    der häuslichen Geschäfte aus dem Schlafzimmer entfernt hatte, todt im
    Bette gefunden. Von einem leichten Schlaganfall, der ihn auf einige
    Stunden des Augenlichts beraubt hatte - es war am Mittwoch in der
    Charwoche seines Sterbejahres - hatte er sich sehr rasch erholt. Laut
    Verabredung hätte er am Pfingstsamstag in Weiden eintreffen sollen,
    um mit dem Verfasser den in Bayreuth als Kaufmann tätigen Sohn bzw.
    Bruder Ignaz zu besuchen. Und nun kam statt des sehnlichst Erwarteten
    am Sonntag früh 7 Uhr die Nachricht von dessem Tode! Hierauf führte
    die Wittwe Magdalena, eine überaus tüchtige und entschlossene
    arbeitsame Hausfrau unter Leitung ihres ältesten Sohnes Joseph das
    Geschäft fort bis zu dem Jahre 1881, in welchem dieser das reale
    Geschäft selbständig übernahm. Meine liebe Mutter vollendete am 24.
    April 1890 ihr arbeitsreiches, nur dem Wohle der Angehörigen
    gewidmetes Dasein im Alter von 73 Jahren 10 Monaten an der Folgen der
    Influenza. Sie war nie krank gewesen.

    Anton married Maria Magdalena Höld on 23 Jan 1849 in Vohenstrauß. Maria (daughter of Martin Höld and Viktoria Feneis) was born on 18 Feb 1816 in Moosbach; died on 24 Apr 1890 in Vohenstrauß. [Group Sheet] [Family Chart]


  2. 3.  Maria Magdalena Höld was born on 18 Feb 1816 in Moosbach (daughter of Martin Höld and Viktoria Feneis); died on 24 Apr 1890 in Vohenstrauß.
    Children:
    1. Josef Ferazin was born on 14 Feb 1837 in Moosbach; died on 6 Aug 1906 in Vohenstrauß.
    2. Johann Ferazin was born on 21 Dec 1847 in Moosbach/Oberpfalz; was christened on 21 Dec 1847 in Moosbach; died on 21 May 1924 in Landshut; was buried in Landshut.
    3. Gottfried Ferazin was born on 8 Nov 1849 in Vohenstrauß; died on 20 Oct 1873 in Waldthurn.
    4. Ignaz Ferazin was born on 23 Jun 1852 in Vohenstrauß; died on 23 Apr 1906 in Augsburg; was buried in Augsburg.
    5. Karl Ferazin was born on 18 Dec 1853 in Vohenstrauß; died on 26 May 1938 in München.
    6. 1. August Ferazin was born on 9 Jun 1856 in Vohenstrauß; died on 27 Jul 1937 in Straubing.


Generation: 3

  1. 4.  Georg Anton Ferezin was born on 10 Jul 1772 (son of Johann Stephan (Philipp) Ferezin and Anna Maria Josepha Mergenhagen); died on 30 Aug 1834 in Moosbach.

    Notes:

    wohnte Hs. No. 55; (65 J. alt ?): Außer diesen 8 Kindern (Maria
    Eleonora, Eleonora Josepha, Jakob Stephan, Anton Martin, Anna
    Franziska, Martin Anton, Josepha Franziska Theresia, Theresia) lebten
    noch 4 weitere, die aber in jugendlichem Alter verstarben. 1797
    wird Anton nebst 12 Genossen wegen Unanständigkeiten auf der Gasse
    und in den Häusern mit je 20 xr Strafe belegt. 1804 wird Anton bei
    der einzigen oberpfälzer Hauptlade als Kaminkehrermeister
    aufgenommen. 14.01.1811 reicht Anton beim Generalcommissariat des
    Regenkreises eine Bittschrift um Lohnerhöhung ein. Der Ganz- und
    Halbhöfler zahlt für die 4malige Säuberung seines Kamins 12 xr, der
    Gütl- und Häuslbesitzer 8 xr. Dieser Lohn steht nicht mehr im
    Einklange mit den gegenwärtigen Preisen aller Bedürfnisse. Gesellen
    teurer. Er bittet 20 xr Kaminkehrerlohn jährlich. Das Duplikat
    dieser Eingabe erhält das k. Landgericht Vohenstrauß zum Gutachten
    und Bericht nach Einvernehmung der Bezirksgemeinden von Treswitz und
    Tennesberg. 06.04.1813 wiederholt Anton die Eingabe. Er sei seit
    1793 als Kaminkehrer von höheren Orten in den Parzellen der
    ehemaligen Ämter Treswitz, Tennesberg und Leuchtenberg aufgestellt.
    Im Treswitzischen und Tennesbergischen wurden 10 xr bezahlt. Im
    Leuchtenbergischen wird für 3malige Säuberung von den ganzen und
    halben Höfen 12 xr, von den übrigen 8 xr gegeben. Angrenzer erhielten
    auf Ansuchen 6 - 8 xr genehmigt. Hierauf bezieht er sich auf seine
    vorige Eingabe und beantragt öftere Kehrung der Kamine zur Verhütung
    von Feuersbrünsten und einen Lohn von 32 bzw. 24 xr. 18.06. bittet
    er um Antwort auf vorige Eingabe. 21.10. neuerliche Eingabe unter
    Bezugnahme auf die beiden vorigen. Mehrere Mitmeister in den Löhnen
    durch Weisung vom 12.06.1811 bereits aufgebessert; so werde im
    Landgericht Burglengenfeld vom ganzen Hofe 50, vom halben 40, vom 1/3
    oder 1/4 Hofe 36 xr bezahlt. Der Söldner mit Mehnet reiche 30, und
    jener ohne solches 24 xr jährlich, der Leerhäusler 20 xr, der
    mittelmäßige oder geringere Bürger in den Städten und Märkten nach
    billigem Ermessen. Wenn nicht in möglichster Bälde Aufbesserung
    gewährt werde, müßte er bis zum Eintritt einer solchen seine
    Verrichtung einstellen und die Reinigung den Hausbesitzern selbst
    überlassen, er lehne hiemit ausdrücklich jede Verantwortung ab für
    irgend entstehende Feuersgefahr. 28.10. geht diese Eingabe an das k.
    Landgericht Vohenstrauß zum Bericht nach Einvernahme der Obleute oder
    Steuervorgeher. 20.01.1814 berichtet hierauf L.G.V. an das Gen.
    Commissariat. Die 31 Obleute des ehemaligen Landgerichts Burgtreswitz
    beklagten sich über das seltene Erscheinen der Gesellen, deren
    schlechte Arbeit und unerlaubte Gabenforderungen, lehnten höheren
    Lohn ab (bisher 10 xr von jedem Wohngebäude). Die 2 anderen
    Kaminkehrer zu Floß und Waldthurn erboten sich, um einen etwas
    höheren Lohn die Arbeit zu übernehmen, doch sei von diesen mehr
    Nutzen zu erwarten. Vorstehende Vorwürfe seien zwar nicht erwiesen,
    auch liege bisher keine Beschwerde vor, allein soviel begründe sich
    doch, daß Ferezin mit den Seinigen in die Klasse guter Arbeiter nicht
    gehöre und deshalb auf Lohnerhöhung keinen Anspruch machen könne. Der
    Wohnsitz Ferezins sei nicht nur nicht in diesseitigen Bezirke,
    sondern auf 5 Stunden entfernt, von Waidhaus und Eslarn sogar 7 - 8
    St. In Burglengenfeld bestünden förmliche Wohnhäuser, im Bezirke nur
    elende Hütten, dort sei 1/2 Stunde für einen Kamin Arbeit anzunehmen,
    hier wurden im gleichen Zeitraum 3 - 4 gefegt. Ferazin sei abzuweisen
    und bis zu der vor sich gehenden Eintheilung der Landgerichte in
    Kaminkehrerbezirke und der sodann erfolgenden Lohnregulation zu
    verweisen. gez. Haunold. 20.10.1814 ergeht Entschl. an Landg. Vo.
    und wird die Bitte unter Bezug auf die einmüthige Bitte der Obleute
    abgewiesen; Ferezin sei zur genauesten Befolgung seiner Pflichten
    anzuhalten; allerdings sei zu erwünschen, daß demselben in der Folge
    gleicher Arbeitslohn zu Theil werde, wie den übrigen Kaminfegern in
    der Nachbarschaft. 03.03.1819 bestätigt der Magistrat Tännesberg dem
    A. F., daß dieser, nachdem ihm am 13.01.1819 vom Landg. V.
    aufgetragen war, auf Grund vorliegender Entschließungen seinen
    Wohnsitz in Tännesberg zu nehmen habe, wiederholt für seine aus 9
    Personen bestehende Familie ´Logie´ gesucht habe. 21.09.1842 bittet
    die Kaminkehrerswitwe Barbara Ferazin in Moosbach das LG. V.,
    daselbst eine Herberge beziehen zu dürfen, was mit Entschl. vom
    28.09.1842 genehmigt wird. 18.05.1843 zeigt Barbara ihren Umzug nach
    V. an. In dem Erkenntnis des k. L. G. V. vom 25.07.1848, mit
    welchem das Gewerbe des Martin Ferazina real erklärt wurde, ist unter
    anderem enthalten, daß Georg Anton Ferazina sich in Burgtreswitz,
    später in Moosbach niedergelassen habe. Anton schein 1819 nach
    Burgtreswitz übergesiedelt zu sein und finden sich über dessen
    Aufenthalt in Moosbach die ersten Spuren im Jahre 1825, da in diesem
    Jahre daselbst am 29.8. Theresia geboren ist. Waren die
    wirtschaftlichen Verhältnisse der 3 Vorfahren als gut, sogar sehr gut
    zu bezeichnen, so scheint das bei Anton nicht der Fall gewesen zu
    sein. Nach 40 jähriger Tätigkeit brachte er es nicht einmal zu einem
    eigenen Heim. Die Schuld hieran mag hauptsächlich in dem zum
    Lebensaufwande und Unterhalt der Gesellen verhältnismäßig zu geringem
    Kehrlohn, dessen Erhöhung er mehrmals ganz dringend bezeichnete, dann
    in dem reichen Kindersegen gelegen sein; auch die Übersiedlung nach
    Treswitz und später nach Moosbach wird größere Auslagen verursacht
    haben. Die Familienverhältnisse dürften ebenfalls keine gar guten
    gewesen sein, denn soviel mir aus Kinderjahren noch wohl in
    Erinnerung, hörte ich über die Söhne Anton und Stephan manch herben
    Tadel fallen. Ein weiterer Beweis ist, daß mein lieber Vater über
    frühere, ihm gewiß doch gut bekannte Verhältnisse nie etwas verlauten
    ließ. Zu bemerken ist hier, daß laut eines Protokolls des k. L. G.
    V. vom 13.12.1813 zu dieser Zeit 3 Kehrsprengel bestanden: 1. Anton
    Ferezin zu Pfreimdt hatte die Bestandtheile des vormaligen
    Landgerichts Treswitz, 2. Anton Pickel zu Floß die vormals unter
    Sulzbachischer Hoheit gestandenen Parzellen, als: Pleystein und
    Vohenstrauß, 3. Thomas Helmhauser zu Waldthurn das vormals Fürstlich
    Lobkowitzische Amt Waldthurn mit dem Sprengel Waldau. Die Witwe
    Barbara führte nach dem Tode Antons bis zu ihrem am 18.01.1848
    erfolgten Ableben das Geschäft fort unter Leitung - ab Herbst 1841 -
    ihres Sohnes.

    Georg married Barbara Schmid on 6 Dec 1803. Barbara was born in 1780; died on 18 Jan 1848 in Vohenstrauß. [Group Sheet] [Family Chart]


  2. 5.  Barbara Schmid was born in 1780; died on 18 Jan 1848 in Vohenstrauß.

    Notes:

    Schmiedstochter in Pfreimdt.
    Gestorben in Vohenstrauß an Schlaganfall.

    Children:
    1. Jakob Stephan (I) Ferazin was born on 26 Dec 1802 in Pfreimdt.
    2. Maria Eleonore Ferazin was born on 7 Mar 1805 in Pfreimdt; died on 29 Aug 1868 in Vohenstrauß.
    3. Jakob Anton Ferazin was born on 14 May 1807 in Pfreimdt.
    4. Eleonore Josepha Ferazin was born on 24 Sep 1809 in Pfreimdt; died on 20 May 1866 in Vohenstrauß.
    5. Jakob Stephan (II) Ferazin was born on 26 Apr 1812 in Pfreimdt; died on 30 Jul 1839 in Moosbach.
    6. Anna Eleonore Ferazin was born on 25 Jul 1814 in Pfreimdt.
    7. 2. Anton Martin Ferazin(a) was born on 13 Aug 1816 in Pfreimdt; died on 20 May 1877 in Vohenstrauß.
    8. Anna Franziska Ferazin was born on 5 Jul 1819 in Pfreimdt; died in 1897 in Wien.
    9. Martin Anton Ferazin was born on 21 Apr 1821 in Pfreimdt; died in 1856 in Floß.
    10. Josepha Franziska Theresia Ferazin was born on 29 Aug 1825 in Moosbach; died on 12 Nov 1906 in Gangkofen.
    11. Heinrich Leopold Ferazin was born on 25 Jul 1829 in Moosbach; died on 29 Mar 1830 in Moosbach.

  3. 6.  Martin Höld

    Notes:

    Bäcker, Rothgergerseheleute,

    Martin married Viktoria Feneis. [Group Sheet] [Family Chart]


  4. 7.  Viktoria Feneis

    Notes:

    von Moosbach, Rothgerberseheleute.

    Children:
    1. 3. Maria Magdalena Höld was born on 18 Feb 1816 in Moosbach; died on 24 Apr 1890 in Vohenstrauß.


Generation: 4

  1. 8.  Johann Stephan (Philipp) Ferezin was born on 17 Jul 1742 (son of Johann Philipp Ferezin and Eva Kuglerin); died on 21 Sep 1809 in Pfreimdt.

    Notes:

    Kaminkehrer in Pfreimdt
    Gestorben 67 Jahre alt, blind, als 3. Kaminkehrer in Pfreimdt.
    **********
    lt. Chronik von Johann Ferazin:
    geb. 17.07.1742. Am 07.05.1763 wird Stephan F. wegen Zechens bis
    nach 12 Uhr mit 15 Kr. bestraft. 24.08.1765 wegen
    Polizeistundenübertretung 15 Kr. Strafe. 14.02.1766 wegen späten
    Zechens 15 Kr. Strafe. Am 27.09.1768 verklagt die Hebamme Maria
    Theresia Adtlerin den Stephan F., der sie bezichtigte einem
    schwangeren Weib "Seglpaum" gegeben zu haben. Urteil: Abbitte und
    Kosten. Am 07.04.1770 verklagt Weißbeckensohn Andree Partmann den St.
    F., der ihn unmenschlich mit Schlägen tractiert. Urteil: 3 fl.
    Strafe, Verweis, 5 fl. dem Kläger pro satisfactione. Am 05.04.1771
    wird Stephan F. wegen Schießens in der Stadt mit 30 Kr. bestraft.
    10.01.1775: 15 Kr. Strafe wegen Zechens bis 12 Uhr. am 11.05.1782
    wird St., weil er seine Hündinnen und Mazen auf der Gasse herumlaufen
    läßt, nach öfterer Warnung und Verbot um 2 fl. u. 1 fl. für die Armen
    verurteilt. 01.05., 03.05., 09.05., 13.05. und 29.05.1784 je ernster
    Verweis wegen Übertretung der Polizeistunde. Am 04.03.1790 klagt
    Ferdinand Vonino gegen St., dieser habe ihn am 16.02. beim
    Faschingstanz geschimpft und geschlagen und verlangt 15 fl. St.
    bezahlt Gerichtskosten und wird in satisfactionem publici um 30 Kr.
    punitiert. 04.03.1790: St. klagt wider F. Vonino, weil dieser
    äußerte, er werde St.´s Sohn beim Heimgehen aufpassen und ihm Arme
    und Beine abschlagen; des weiteren, weil er dem Kläger etwas antun
    wolle, daß dieser ausdörre. Sache nicht erledigt. Bezüglich der
    Charaktereigenschaften war Stephan seinem Vater Philip nicht
    unähnlich. War er ziemlich oft in Schlägereien verwickelt, so war er
    doch in wirtschaftlicher und gewerblicher Hinsicht ebenso tätig. Er
    entwickelte in der Gemeindeverwaltung, in welcher er Viertelmeister,
    Stadthauptmann und Gassenschauer sowie Feuerinstrumentenverwalter
    war, eine rege Tätigkeit. **********

    Johann married Anna Maria Josepha Mergenhagen on 23 Jun 1767. Anna (daughter of Johann Michael Mergenhagen and Katharina Raumer) was born on 6 May 1745 in Leuchtenberg; died on 30 Oct 1800. [Group Sheet] [Family Chart]


  2. 9.  Anna Maria Josepha Mergenhagen was born on 6 May 1745 in Leuchtenberg (daughter of Johann Michael Mergenhagen and Katharina Raumer); died on 30 Oct 1800.

    Notes:

    Gestorben 55 Jahre alt.

    Children:
    1. Johann Georg Andreas Ferezin was born on 5 Jul 1768; died on 17 Sep 1816 in Pfreimdt; was buried on 19 Sep 1816 in Pfreimdt.
    2. Anna Sabina Barbara Ferezin was born on 5 Dec 1769; died on 27 Apr 1785.
    3. 4. Georg Anton Ferezin was born on 10 Jul 1772; died on 30 Aug 1834 in Moosbach.
    4. Maria Anna Franziska Ferezin was born on 1 Aug 1774; died on 2 Feb 1858 in Pfreimdt.
    5. Joseph Anton Ferezin was born on 26 Jun 1777; died on 8 Mar 1797.