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- wohnte Hs. No. 55; (65 J. alt ?): Außer diesen 8 Kindern (Maria
Eleonora, Eleonora Josepha, Jakob Stephan, Anton Martin, Anna
Franziska, Martin Anton, Josepha Franziska Theresia, Theresia) lebten
noch 4 weitere, die aber in jugendlichem Alter verstarben. 1797
wird Anton nebst 12 Genossen wegen Unanständigkeiten auf der Gasse
und in den Häusern mit je 20 xr Strafe belegt. 1804 wird Anton bei
der einzigen oberpfälzer Hauptlade als Kaminkehrermeister
aufgenommen. 14.01.1811 reicht Anton beim Generalcommissariat des
Regenkreises eine Bittschrift um Lohnerhöhung ein. Der Ganz- und
Halbhöfler zahlt für die 4malige Säuberung seines Kamins 12 xr, der
Gütl- und Häuslbesitzer 8 xr. Dieser Lohn steht nicht mehr im
Einklange mit den gegenwärtigen Preisen aller Bedürfnisse. Gesellen
teurer. Er bittet 20 xr Kaminkehrerlohn jährlich. Das Duplikat
dieser Eingabe erhält das k. Landgericht Vohenstrauß zum Gutachten
und Bericht nach Einvernehmung der Bezirksgemeinden von Treswitz und
Tennesberg. 06.04.1813 wiederholt Anton die Eingabe. Er sei seit
1793 als Kaminkehrer von höheren Orten in den Parzellen der
ehemaligen Ämter Treswitz, Tennesberg und Leuchtenberg aufgestellt.
Im Treswitzischen und Tennesbergischen wurden 10 xr bezahlt. Im
Leuchtenbergischen wird für 3malige Säuberung von den ganzen und
halben Höfen 12 xr, von den übrigen 8 xr gegeben. Angrenzer erhielten
auf Ansuchen 6 - 8 xr genehmigt. Hierauf bezieht er sich auf seine
vorige Eingabe und beantragt öftere Kehrung der Kamine zur Verhütung
von Feuersbrünsten und einen Lohn von 32 bzw. 24 xr. 18.06. bittet
er um Antwort auf vorige Eingabe. 21.10. neuerliche Eingabe unter
Bezugnahme auf die beiden vorigen. Mehrere Mitmeister in den Löhnen
durch Weisung vom 12.06.1811 bereits aufgebessert; so werde im
Landgericht Burglengenfeld vom ganzen Hofe 50, vom halben 40, vom 1/3
oder 1/4 Hofe 36 xr bezahlt. Der Söldner mit Mehnet reiche 30, und
jener ohne solches 24 xr jährlich, der Leerhäusler 20 xr, der
mittelmäßige oder geringere Bürger in den Städten und Märkten nach
billigem Ermessen. Wenn nicht in möglichster Bälde Aufbesserung
gewährt werde, müßte er bis zum Eintritt einer solchen seine
Verrichtung einstellen und die Reinigung den Hausbesitzern selbst
überlassen, er lehne hiemit ausdrücklich jede Verantwortung ab für
irgend entstehende Feuersgefahr. 28.10. geht diese Eingabe an das k.
Landgericht Vohenstrauß zum Bericht nach Einvernahme der Obleute oder
Steuervorgeher. 20.01.1814 berichtet hierauf L.G.V. an das Gen.
Commissariat. Die 31 Obleute des ehemaligen Landgerichts Burgtreswitz
beklagten sich über das seltene Erscheinen der Gesellen, deren
schlechte Arbeit und unerlaubte Gabenforderungen, lehnten höheren
Lohn ab (bisher 10 xr von jedem Wohngebäude). Die 2 anderen
Kaminkehrer zu Floß und Waldthurn erboten sich, um einen etwas
höheren Lohn die Arbeit zu übernehmen, doch sei von diesen mehr
Nutzen zu erwarten. Vorstehende Vorwürfe seien zwar nicht erwiesen,
auch liege bisher keine Beschwerde vor, allein soviel begründe sich
doch, daß Ferezin mit den Seinigen in die Klasse guter Arbeiter nicht
gehöre und deshalb auf Lohnerhöhung keinen Anspruch machen könne. Der
Wohnsitz Ferezins sei nicht nur nicht in diesseitigen Bezirke,
sondern auf 5 Stunden entfernt, von Waidhaus und Eslarn sogar 7 - 8
St. In Burglengenfeld bestünden förmliche Wohnhäuser, im Bezirke nur
elende Hütten, dort sei 1/2 Stunde für einen Kamin Arbeit anzunehmen,
hier wurden im gleichen Zeitraum 3 - 4 gefegt. Ferazin sei abzuweisen
und bis zu der vor sich gehenden Eintheilung der Landgerichte in
Kaminkehrerbezirke und der sodann erfolgenden Lohnregulation zu
verweisen. gez. Haunold. 20.10.1814 ergeht Entschl. an Landg. Vo.
und wird die Bitte unter Bezug auf die einmüthige Bitte der Obleute
abgewiesen; Ferezin sei zur genauesten Befolgung seiner Pflichten
anzuhalten; allerdings sei zu erwünschen, daß demselben in der Folge
gleicher Arbeitslohn zu Theil werde, wie den übrigen Kaminfegern in
der Nachbarschaft. 03.03.1819 bestätigt der Magistrat Tännesberg dem
A. F., daß dieser, nachdem ihm am 13.01.1819 vom Landg. V.
aufgetragen war, auf Grund vorliegender Entschließungen seinen
Wohnsitz in Tännesberg zu nehmen habe, wiederholt für seine aus 9
Personen bestehende Familie ´Logie´ gesucht habe. 21.09.1842 bittet
die Kaminkehrerswitwe Barbara Ferazin in Moosbach das LG. V.,
daselbst eine Herberge beziehen zu dürfen, was mit Entschl. vom
28.09.1842 genehmigt wird. 18.05.1843 zeigt Barbara ihren Umzug nach
V. an. In dem Erkenntnis des k. L. G. V. vom 25.07.1848, mit
welchem das Gewerbe des Martin Ferazina real erklärt wurde, ist unter
anderem enthalten, daß Georg Anton Ferazina sich in Burgtreswitz,
später in Moosbach niedergelassen habe. Anton schein 1819 nach
Burgtreswitz übergesiedelt zu sein und finden sich über dessen
Aufenthalt in Moosbach die ersten Spuren im Jahre 1825, da in diesem
Jahre daselbst am 29.8. Theresia geboren ist. Waren die
wirtschaftlichen Verhältnisse der 3 Vorfahren als gut, sogar sehr gut
zu bezeichnen, so scheint das bei Anton nicht der Fall gewesen zu
sein. Nach 40 jähriger Tätigkeit brachte er es nicht einmal zu einem
eigenen Heim. Die Schuld hieran mag hauptsächlich in dem zum
Lebensaufwande und Unterhalt der Gesellen verhältnismäßig zu geringem
Kehrlohn, dessen Erhöhung er mehrmals ganz dringend bezeichnete, dann
in dem reichen Kindersegen gelegen sein; auch die Übersiedlung nach
Treswitz und später nach Moosbach wird größere Auslagen verursacht
haben. Die Familienverhältnisse dürften ebenfalls keine gar guten
gewesen sein, denn soviel mir aus Kinderjahren noch wohl in
Erinnerung, hörte ich über die Söhne Anton und Stephan manch herben
Tadel fallen. Ein weiterer Beweis ist, daß mein lieber Vater über
frühere, ihm gewiß doch gut bekannte Verhältnisse nie etwas verlauten
ließ. Zu bemerken ist hier, daß laut eines Protokolls des k. L. G.
V. vom 13.12.1813 zu dieser Zeit 3 Kehrsprengel bestanden: 1. Anton
Ferezin zu Pfreimdt hatte die Bestandtheile des vormaligen
Landgerichts Treswitz, 2. Anton Pickel zu Floß die vormals unter
Sulzbachischer Hoheit gestandenen Parzellen, als: Pleystein und
Vohenstrauß, 3. Thomas Helmhauser zu Waldthurn das vormals Fürstlich
Lobkowitzische Amt Waldthurn mit dem Sprengel Waldau. Die Witwe
Barbara führte nach dem Tode Antons bis zu ihrem am 18.01.1848
erfolgten Ableben das Geschäft fort unter Leitung - ab Herbst 1841 -
ihres Sohnes.
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