Notes |
- Kaminkehrer in Pfreimdt
Gestorben 67 Jahre alt, blind, als 3. Kaminkehrer in Pfreimdt.
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lt. Chronik von Johann Ferazin:
geb. 17.07.1742. Am 07.05.1763 wird Stephan F. wegen Zechens bis
nach 12 Uhr mit 15 Kr. bestraft. 24.08.1765 wegen
Polizeistundenübertretung 15 Kr. Strafe. 14.02.1766 wegen späten
Zechens 15 Kr. Strafe. Am 27.09.1768 verklagt die Hebamme Maria
Theresia Adtlerin den Stephan F., der sie bezichtigte einem
schwangeren Weib "Seglpaum" gegeben zu haben. Urteil: Abbitte und
Kosten. Am 07.04.1770 verklagt Weißbeckensohn Andree Partmann den St.
F., der ihn unmenschlich mit Schlägen tractiert. Urteil: 3 fl.
Strafe, Verweis, 5 fl. dem Kläger pro satisfactione. Am 05.04.1771
wird Stephan F. wegen Schießens in der Stadt mit 30 Kr. bestraft.
10.01.1775: 15 Kr. Strafe wegen Zechens bis 12 Uhr. am 11.05.1782
wird St., weil er seine Hündinnen und Mazen auf der Gasse herumlaufen
läßt, nach öfterer Warnung und Verbot um 2 fl. u. 1 fl. für die Armen
verurteilt. 01.05., 03.05., 09.05., 13.05. und 29.05.1784 je ernster
Verweis wegen Übertretung der Polizeistunde. Am 04.03.1790 klagt
Ferdinand Vonino gegen St., dieser habe ihn am 16.02. beim
Faschingstanz geschimpft und geschlagen und verlangt 15 fl. St.
bezahlt Gerichtskosten und wird in satisfactionem publici um 30 Kr.
punitiert. 04.03.1790: St. klagt wider F. Vonino, weil dieser
äußerte, er werde St.´s Sohn beim Heimgehen aufpassen und ihm Arme
und Beine abschlagen; des weiteren, weil er dem Kläger etwas antun
wolle, daß dieser ausdörre. Sache nicht erledigt. Bezüglich der
Charaktereigenschaften war Stephan seinem Vater Philip nicht
unähnlich. War er ziemlich oft in Schlägereien verwickelt, so war er
doch in wirtschaftlicher und gewerblicher Hinsicht ebenso tätig. Er
entwickelte in der Gemeindeverwaltung, in welcher er Viertelmeister,
Stadthauptmann und Gassenschauer sowie Feuerinstrumentenverwalter
war, eine rege Tätigkeit. **********
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