Notes |
- Zwischen 1657 und 1667 in Allego (=Salò) als Sohn des 1699 bereits verstorbenen Martino geboren, wird demnach in den Sterbematrikeln von Pfreimdt als "Italus" (=Italiener) bezeichnet. Verheiratet 1701 mit Anna Eva Rosina, Tochter des Schneiders und Ratsherrn Versch von Pfreimdt, geb. 1678, gest, 17.03.1749. Johann Ferazin starb am 03.07.1742 mit allen Sakramenten versehen. Im Sterbebuch der Pfarrei Pfreimdt ist das Alter des Verstorbenen mit 55 Jahren in ganz deutlichen Ziffern angegeben. Diese Zahl ist aber offenbar unrichtig, denn dann wäre Johann bei Übertragung des Schlotfegerdienstes im Jahre 1699 erst 13 und bei seiner Verehelichung 15 Jahre alt gewesen.
Die obige Altersziffer wird daher 75 oder noch wahrscheinlicher 85 heißen sollen.
Gestorben als 1. Kaminkehrer in Pfreimdt, wahrscheinlich 75 Jahre alt.
Johann Ferazin wird in den Ratsprotokollen der Stadt Pfreimdt mehrmals erwähnt. Am 6. März 1699 sucht Johann bei Bürgermeister und Rath in Pfreimdt nach um Genehmigung nach, sich daselbst als 'Schlotfeher' niederlassen zu dürfen. Antwort: 'Wenns ein taugliches subjectum, solle er hereinziehen'. Dieser Beschluß kam dem Bürger und Caminfeher Hans Peter Rost zu Ohren, weshalb er am
28. VIII. 1699: bei Bstr. und Rath Pfreimdt nachsuchte, keinen anderen Caminfeher aufzunehmen, sondern ihm die Arbeit zu vergönnen; er wolle solche nicht allein zur rechten Zeit versehen, sondern der Stadt auch den gewöhnlichen Beisitz jährlich reichen. Er hätte ohnedies schon die Arbeit im ganzen Leuchtenberger Bezirk. Dem Rost wurde zwar die Arbeit pro hincet nunc (für hier und jetzt) bis zur Niederlassung eines tauglichen Mannes in Pfreimdt belassen, jedoch ein 'Tax' (?) gemacht, weil dessen Knechte die Leute gar stark übernahmen.
1699: 6.Oktober theilte nun das Stadtrichteramt Pfreimdt dem dortigen Rath mit, 'daß bei hochfürstlichen Hofrath München Johann Sallo Khindlfeher von Allego gebürtig, vor einen Stadt Marckths und Landschaffts Caminfeher seye an- und aufgenommen worden, dahero keinem Frembdten das Caminfehen gestattet werden solle'.
1700: 5. Februar bereits schloß der Rath nach Anhörung der ganzen Bürgerschaft mit dem neuen Khindlfeher einen Vertrag ab, demgemäß alle Khindl groß und klein jährlich dreimal, wenn nötig auch öfter zu fehen seien, wofür auf ein Haus 8 xr geschlagen wurden. 25.02.1700 bittet der für das ganze Land aufgenommene Khindlfeher durch den Ratsherrn Hans Christoph HACKHER, ihm den Schlotfeherdienst auch in Pfreimdt zu verleihen. Diesem Gesuch wurde unter der Bedingung entsprochen, daß der Bittende seine Geburtsattestion zuvor aufweisen solle.
24.05.1700 läßt sich Johann durch den gleichen Rathsherrn als Bürger anmelden un übergibt einen Geburtsbrief lauten auf 'Ferecin', während der ebenfalls vorgelegte Abschied (Lehrbrief) auf
Johann 'Salo' lautete. Diesen Widerspruch konnte Johann nicht lösen, sondern erklärte nur, er sei ganz jung nach Teutschland gekommen und habe selbst nicht gewußt, wie er heiße. Er hätte aber einen Wällischen, also einen Landsmann in Tachau (Böhmen) und wolle von diesem eine Attestation bringen. Der Rath beschloß, diese Attestation müsse unter Eid ausgefertigt sein.
19.06.1700 wiederholt Johann durch den Rathsherrn Andr. Dachauer seine Bitte und übergab die von dem Rath in Tachau am 07.06. ausgestellte Attestation, in welcher Bürger und Rauchfangkehrer Bernard WISKARD bestätigt, daß Johann ein rechtmäßiger Sohn des in Gott ruhenden Feracin sei. Nunmehr erfolgte die Aufnahme als Bürger gegen 17 fl Gebühr (welche auf Ansuchen am 21.01.1701 um 5 fl ermäßigt wurde) und 1 fl 30 xr für einen ledernen Feuereimer.
10.04.1701 erklärt Johann vor Rath, daß bei den Bäckern eine viermalige Reinigung der 'Khindl' nicht genüge und er hiefür Verantwortung nicht tragen könne, es sei öfteres Kehren nöthig
und möge ihm deshalb eine Zulage bewilligt werden.
11.05.1706 kauft Hans Ferazin vom Hanns Christoph HOLFELDT, Bürger und
Fleischhacker, das von diesem vor etlichen Jahren erkaufte und
neuerbaute Haus mit Stallung und Dungstatt um 270 fl und 2 Rthlr
bereits erlegten Leihkauf. Anfrist 50 fl. Nachfristen an Pfingsten
20 f. 18.04.1709 stimmt Johann Ferazin wegen Bräuwerk ab; er hat
also seit dem Hauskauf 'Bier geschenkt'. 09.09.1709 ging Johann
Ferazin unter No. 80 in die Loos. 26.04.1710 hat Hr. Br. Johann
Ferazin im Dritten Viertel 2 Stück Vieh, 1 Stück abgeschafft.
14.02.1713 hat Johann 1 Gesellen Frantz MALLIA aus Mailand.
12.04.17113 bittet Johann Ferazin, nachdem nunmehr 13 neue Camin
über
seine Beding aufgeführt worden, umb eine addition, wird zu seiner
Bestellung jährlich 1 f zugelegt. 05.07.1713 wird der Schlotfeger
wegen seiner Nachlässigkeit um 1 f (einen Gulden), der Fleischhacker
Christoph Hollfeldt mit 2 f bestraft. 06.11.1715 von Beisitzer
Leonhard WEICKARD die 'Grumethwiese' auf der breiten um 32 f,
welche
er dem Weickard bereits 13.11.1712 geliehen hatte; 20 xr Leihkauf.
09.07.1717 entlehnt Johann Ferazin 20 f vom Tachauerschen Almosen;
Hypothek: die Gromethwiese in der Breiten bei der Stadtmühlwöhr.
04.12.1717 entlehnt Johann Ferazin zu seiner Hausnothdurft aus der
Kleberschen Vormundschaft 60 f und verpfändet den Acker an der
Richterwiese. Bürgen: Schwager Johann Christoph Versch, Schneider
und
Simon Lackhner, Fleischhacker. 05.05.1718 entlehnt Johann Ferazin
aus der Kleberschen Vormundschaft 25 f und verpfändet den ihm
erblich
angefallenen Acker an der unteren Nabburgerstraße. 13.05.1718
bittet Johann Verazin den Hofkammerrath München um Zulage von 2
Achtl
Korn für Säuberung der Kamine im Schloß Wernberg,
Gerichtsschreiberwohnung allda, sowie im Richterhaus zu Luhe. 1704
wäre mit Johann Ludwig Diez erwähnte Arbeit - 4-5-maliges Kehren 5
1/2 f Belohnung vereinbart worden und 8-9-malige Säuberung zu
allseitiger Sicherheit nöthig. Der Pfleger von Wernberg Johann
Christoph Diez von Weidenberg begutachtet 3 Achtl Korn (12.07.1718),
die Rentkammer Amberg 1 Achtl jährlich. Trotzdem weist am 07.11.1718
der Hofkammerrath München (in pleno resolviert) die Bitte ab mit der
Begründung, daß schon 5 1/2 f Wertgeld gegeben würde und 'nit zu
ersehen ist, daß sich die Arbeit gegen vorige Zeiten vermehrt hat.'
04.01.1719 wird er nebst scharfer Verweisung mit 39 Kreuzern
punitiert, weil er die Zechgäste bis 2 Uhr nachts aufgehalten.
26.07.1720 wird dem Johann Ferazin auf Anlangen der vordere
Kramladen, so Johann Festin inne gehabt, gegen jährlichen Zins von 1
f 30 xr ver?stundet. 22.08.1721 verlangt Johann Ferazin eine
addition ad 18 f zu seiner Besoldung; Beschluß: Wan er nit langers
und nit voriges Quantum solches zu versehen dedenkhet, solle er sich
wieder anmelden, wird man ein ander anstalt machen. 17.02.1722
wird Johann Ferazin als Zeuge vernommen, wie Hanno Graf bei
Leonhard
Neydt dem Adam Feustl von Steinbach einen Krug an den Kopf
geschmissen. 20. Februar entlehnt Johann Ferazin 10 f aus der
Tachauerstiftung von 400 f zur Ausheiratung einer armen
Bürgerstochter und verpfändet seinen Acker auf der Richterwiese. 01.
April bittet Johann Ferazin wiederholt für die Arbeiten in Wernberg
und Luhe bei der Hofkammer München um addition von 2 Achtl. Korn.
Dem
Vernehmen nach wäre schon vor ungefähr 3 Jahren 1 Achtl. zugelegt
worden, er hätte aber kein einziges Körnl, geschweige was mehreres
gesehen. 02. Februar kauft Johann Ferazin vom Weißgerber Johann
Rickhl in Pläzl, so vorher ein Gärtl gewesen, zwischen des Verkäufers
Dungstatt und des Käufers Haus gelegen, zur Erbauung einer Stallung
und verpfändet Acker auf der Richterwiesen. 15. Juni begutachtet
Pfleger Wolf Clement Peter von Frenau auf offenstitten? auf 3 Jahre
alljährlich 2 Achtl Korn mit der Bedingung monatlicher Säuberung der
Kamine. 1717: Bereits im Juni hatte Johann Ferazin wegen der
Arbeit in Wernberg und Luhe 1 Kamin mehr, 9 - 10malige Säuberung um
3
f addition nachgesucht, worauf am 11.07.1717 Pflegamt Wernberg
berichtet, daß die Arbeit bei weitem nicht zur Hälfte belohnt wird,
da 19/20 Camin jährlich gegen 10 mal zu kehren und schlägt
Aufbesserung um 1 Achtl Korn bei Rentkammer vor, die den
Gesuchsteller am 22.01.1718 an die Hofkammer München verweist.
Darauf
erfolgte die Eingabe vom 30.05.1718 und Abweisung der Bitte am
07.11.1718. 29.12.1721entnimmt Johann Ferazin und sein Eheweib
Eva
vom Spitelamt zu unentbehrlicher Hausnothdurft 15 f und verpfändet
1/3 Ackers auf der alten Sandgrub, wovon 5 Näpfe gesät werden.
30.11.1718 kauft Johann Ferazin von seinem Schwager Wolf Josef
Versch
den an diesen erblich gefallenen Theil Felder bei der unteren
Sandgrube an der Straße um 22 f gegen baar. 24.06.1723 berichtet
die Rentkammer Amberg, daß noch gar wohl jährl. 2 Achtl Kohrn
beigelegt werden könnten, schlägt aber nur neben 5 f 30 xr 1 Achtl
vor, welchem Antrage die Hofkammer unterm 30.06.1723 stattgibt.
31.12.1726 kauft Johann Ferazin von Johann Christoph Versch des
Raths
Bürger und Schneider seinen Theil Feld beim Hollnstein an der untern
Nabburgerstraße nächst des Käufers schon inhabenden Theil Feldes
gelegen um 23 f gegen baar. 09.03.1728 kauft Johann Ferazin von
Christoph Versch halben Stadel auf dem Stadtweiherdamm, wovon die
andere Hälfte Abraham Wintter Leinweber inne hat und zwar den Theil
gegen den Hofgarten um 20 f gegen baar. 09. März kauft Johann
Ferazin von seiner Schwägerin Anna Maria Kloz, verwittibten
Schneiderin mit Beistandleistung ihres Bruders Christoph Versch einen
Theil Feldes an der untern Nabburgerstraße um 28 f gegen baar.
21.02.1729 entlehnt Johann Ferazin von Beisitzer und Taglöhner Martin
Ott 50 f Rheinisch und verpfändet seine 3 Theil Feld an der untern
Straß. 23. Februar entlehnt Johann Ferazin aus der Deuchtnerischen?
Vormundschaft 11 fl Rheinisch und verpfändet seinen 4. Theil Stadel
auf dem Stadtweiherdamm. 23. Juli Streitigkeiten zwischen Johann
Nast und dessen Eheweib, dann Eva Ferazin und deren Tochter
Kunigunda
Weinzierlin; angerufene Zeugen wissen von nichts. Auftrag an Nast,
der Ferazinin Sohn künftig keinen Aufenthalt mehr zu gestatten. 25.
August verklagt Johann Ferazin den Rothgärber Johann Rickl, weil
dieser von dem Gemain Rain einen Theil weggerißen und zu seinem
Acker
geeignet und den Kläger beschimpft und mit Schlägen bedroht. Urtheil:
30 xr Strafe und Rückersatz des weggerißenen Feldes nebst
Gerichtskosten. 30. Dezember bekennt Johann Ferazin, daß ihm
gewester Bräumeister von Schwarzenfeld Franz Völckhl 100 f zur
Bezahlung des erkauften Schlotfegerdienstes im Pflegamt Nabburg
geliehen habe bis Ostern 1730; verpfändet sein ganzes Vermögen.
1731 verklagt Joh. Nast, des Raths und Fleischhacker die Caminfegerin
Eva Ferazinin, welche der Tochter Cordula Nast injurios ärgerlich
nachgeredet. Verklagte hat ihren Sohn bei des Klägers Tochter im
Stadel angetroffen und gibt die Schimpfworte zu. Urteil: Feracinin 1
Gulden Strafe; Kläger soll den jungen Ferazin nachts in seinem Hause
nicht dulden, damit keine üble Nachfolg hervorkomme. Am 20. August
1732 verklagt der amtierende Bürgermeister Johann Ulrich Haan den
Caminfegerssohn Joh. Michael Ferazin wegen Beleidigung. Dieser wird
zur Abbitte und 4 fl. Strafe verurteilt, welche Strafen aber auf
Einspruch hin unterm 28.02.1733 aufgehoben wurden. Am 03.07.
1734
verklagt die Fleischhackerstochter Cordula Naßtin die Eva Ferazinin
wegen schwerer Beleidigung, welche mit 1 fl. 30 Kreuzer bestraft
wird. Die Eva Ferazinin erhebt gleichzeitig Klage gegen Anna
Catharina Naßtin wegen schwerer Beleidigung, welche nach
Vernehmung
von 5 Zeugen ebenfalls mit 1 fl. 30 Kreuzer bestraft wird und Abbitte
zu leisten hat. Am 23. 02.1734 wird Johann Michael Ferazin
verhandelt, weil er die nächtliche Visitations-Patroll angriff und
dem Stadtknecht Karl ettliche Maultaschen versetzte, sowie einige
Hiebe mit entblößtem Degen auf den Kopf, welche Hiebe durch den
doppelten Filz und die Stärke des Hutes wirkungslos wurden. Urteil:
Abnahme des Degens, 5 fl. Strafe und Androhung einer Schandstrafe
wegen ferneren ungebürlichen Aufführens. Philipp Ferazin wird
gleichzeitig wegen nächtlichen Umlaufens und allerhandt angestehlten
Raupereyen mit 3 Stunden Pezensteiner (Gefängnis) bestraft.
29.10.1735 entlehnt Johann Ferazin von Severin Möhrling Tuchmacher
und des äußern Raths 30 f auf 1 Jahr; Unterpfand 12 Beet des Ackers
bei den Sandgruben. 31.01.1736 bittet Johann Ferazin zu seinem
Solario von 11 f noch 3 f 40 xr addition wegen Mehrung der Camine.
Genehmigt werden jährlich 2 f mit der Bedingung, die Camine öfter und
sauberer zu kehren. 06.07.1737 schreibt Rentkammer Amberg an
Landrichteramt Pfreimdt, daß der Caminfeger Johann Ferazin mit seinem
Gesuche um 2 Achtl Korn abzuweisen sei, weil nach Groppers Ableben
ohnehin im Schloß zu Pfreimdt etliche Camin weniger geworden seien.
Der Rentkammer Amberg war berichtet worden unterm 02.05.1737, daß
in
dem churf. Schloß zu Pfreimdt 23 Camin jährlich 4 mal zu kehren gegen
8 f Lohn, seit etlichen Jahren aber monatlich zu säubern, da 'das
forchene Brennholz eine erschrecklichs Pech gemacht'. Vorschlag 1
Achtl Korn oder 2 f, da jährlich ab jedem Camin noch kaum 2 1/2 xr
treffen. 10. April berichtet Ludwig Durst Stadtrichter in Pfreimdt,
daß am 29. April in seiner Amtswohnung im Camin des ordinari
Wohnzimmers ein Feuer ausgekommen, jedoch wieder gelöscht worden
sei.
Ursache: ein enger Camin, in den 2 Feuerungen mündeten und der
daher
niemals recht gekehrt werden konnte. Der Caminkehrer erklärte, bei
der Rentkammer schon deshalb vorstellig geworden, aber ohne Antwort
geblieben zu sein. Nun wurde der Camin gleich erweitert.
08.10.1740 trifft Johann Ferazin mit seinem Sohn Philipp und dessen
Hauswirtin Eva einen Vergleich im Beisein des Georg Andreas, nach
welchem er die Kaminfegerei in den Pflegeämtern Murach, Burgtreswitz
und Tännesberg abtritt, jene in der Stadt Pfreimdt, der ganzen
Landgrafschaft Leuchtenberg, dann den Hofmarken Stain, Weihern und
Trausnitz i. Thal behält, so lange er und seine Ehefrau leben. Nach
beiderseitigem Tode fällt das ganze Geschäft ohne Widerrede von den
übrigen Geschwistern an Philipp, welcher 300 f zu bezahlen hat, sich
jedoch 150 f als Heirathsgut abziehen darf. Nach Umfluß von 3 Jahren
jährlich 50 f an Andreas und Michael, welche mit dem Vergleich
vollständig zufrieden, zu erlegen. Zeugen: Hans Christsoph Versch und
Georg Mayr, beide des innern Raths (Briefsprotokolle der Stadt
Pfreimdt). 17.12.1742 verkauft die Caminkehrerswittwe Anna Eva
Ferazin den dritten Theil Stadel am Stadtweiher an Hutmacher Cestulus
Holzner um 8 f und 10 xr Leihkauf. Zeuge Christoph Versch. Aus
Vorstehendem erhellt, daß der Ahnherr Johann Feracin sowohl in
geschäftlicher als wirtschaftlicher Richtung eine sehr rege Tätigkeit
entfaltete. Hatte er doch neben der Bierschänke auch einen Kramladen
in Betrieb, ein Haus und verschiedene Grundstücke erworben. Ferner
hat er zur Hebung seines Einkommens aus der Schlotfegerei bei
Hofkammer München, Rentkammer Amberg und dem Rathe Pfreimdt
verschiedene bittliche Versuche gemacht, die ihm aber trotz warmer
Befürwortung durch die untergeordneten Behörden mißlangen. Die
damaligen Lohnverhältnisse beleuchtet ein Bericht des
Stadtrichteramts in Pfreimdt nach welchem daselbst für 9-10malige
Reinigung sehr pechiger 23 Kamine jährlich nur 8 f bezahlt wurden, so
daß für einen Kamin jährlich nicht einmal 2 1/2 xr bezahlt wurde.
Der Kehrbezirk war ein sehr umfangreicher, denn er umfaßte die
Pflegämter Burgtreswitz, Tännesberg und Murach - dieses am
07.05.1736
von Ulrich Piceti Caminfeger zu Viechtach erworben um 50 f (im
Briefprotokolle erscheint zum ersten Male der Name Ferazina) - , die
ganze Landgrafschaft Leuchtenberg, und endlich die Hofmarken Stein,
Weihern und Trausnitz i. Thal. Auf welche Weise Johannes in den
Besitz dieser Hofmarken und der erstgenannten 2 Pfegämter gelangte,
ist unbekannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach war in den Pfegämtern
kein Kaminkehrer aufgestellt und Johann nahm ohne Weiteres die
Reinigung der Camine vor. In den 3 Hofmarken dürften die Gutsherren
den Johann das Geschäft eingeräumt haben. Zu bemerken ist hier,
daß die Schlotfeger in der Oberpfalz im Jahre 1719 eine
Handwerksordnung erhielten. Waren nun die ökonomischen
Verhältnisse
Johannes gute, so hatte er dagegen in der Familie mit seinem Sohn
Johann Michael vielen Verdruß auszustehen, indem dieser die
Nachbarstochter Cordula Nast gerne sah, was Michaels Mutter nicht
dulden wollte, worüber es zwischen dieser und den Nastschen öfters zu
derben gegenseitigen Schimpfereien und Verhandlungen vor dem Rath
kam. Auch mit der Polizei hatte Michael einen schweren Handel, der
ihm 5 f Strafe und Einziehung des benutzten Degens kostete, während
gleichzeitig sein Bruder Philipp wegen nächtlichen Unfugs mit 3
Stunden Arrest belegt wurde. Ferner war die Veranlassung zu dem am
08. Oktober mit Philipp getroffenem Vergleich 'Verhiettung zwischen
denen Ferazins geschwistrigten besorgend und albereits schon zum
Theil hervorgethanen Streittigkeiten.' Nach unanzweifelbaren
amtlichen Originalzeugnissen im Kreisarchive Amberg besaß die Familie
Ferazin im Juni 1770 die Schlotfegerei 94 1/2 J. (Magistrat Eslarn),
seit einigen 90 Jahren (Landrichteramt Leuchtenberg) gegen 90 J.
(Mag. Tännesberg). Also muß wohl schon Martin, der Vater des
Johann,
das Geschäft in erwähnten Orten ausgeübt haben, denn da Johann
1742
im Alter von höchstwahrscheinlich 85 Jahren starb, ist er 1667
geboren, während ein Ferazin schon 1676 in genannten Märkten und in
der ganzen Landgrafschaft Leuchtenberg die Schlotfegerei versehen
hat. In Kloster Michelfeldischen Rechnungen wird nach Mittheilung
eines Bekannten im 17. Jahrhundert (gegen 1670) ein Schlotfeger
"Alteisen" = Ferracin aufgeführt, der wohl Martin gewesen sein
dürfte. Wo dieser seinen Wohnsitz hatte, ist unbekannt; ich vermuthe
in Leuchtenberg. Zu bemerken ist hier, daß damals polizeiliche
Kehrbezirke nicht bestanden und z. B. 1620/24 ein Regensburger
Kaminkehrer vertraglich die landgräflichen Gebäude in Pfreimdt, Luhe,
Wernberg säuberte.
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